Grillplatz Karte

Textstand 05. November 2026

Grillen im Park: was in Berlin und München gilt

Grillen im Park ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt. Berlin und München im Vergleich: Grillzonen, Verbote, Geräte und wie du die Regel deiner Stadt findest.

Von Grillplatz Karte Redaktion

Stand 5. November 2026. Die Regeln stammen aus den unten verlinkten Quellen. Örtliche Vorgaben können abweichen. Die Bestandszahlen beschreiben den Kartenbestand vom selben Tag und sind keine Prüfung vor Ort.

Die Grundregel: ausgewiesen, nicht nur geeignet

Eine Wiese kann noch so einladend aussehen: Entscheidend ist, ob die Stadt dort Grillen zulässt. Berlin und München zeigen das Muster gut. Beide Städte erlauben das Grillen in Grünanlagen nur auf gekennzeichneten Flächen, aber sie setzen die Grenzen unterschiedlich. Eine Regel, die in einer Stadt gilt, lässt sich darum nicht einfach auf die nächste übertragen.

Die Beispiele zeigen, wonach du in deiner eigenen Stadt suchen solltest. Sie ersetzen nicht die aktuelle Auskunft des Bezirks oder der Stadtverwaltung.

Berlin: grundsätzlich verboten, mit festen Ausnahmen

Das Stadtportal berlin.de beschreibt das Grillen in öffentlichen Parks und Grünanlagen als grundsätzlich verboten. Gegrillt werden darf nur auf den vor Ort ausgewiesenen Flächen. Als Beispiele nennt das Portal Görlitzer Park, Mauerpark, Tempelhofer Feld, Monbijoupark, Rudolf-Mosse-Platz und Blücherplatz. Im Mauerpark gelten zusätzlich feste Zeiten, im Volkspark Friedrichshain musst du eine Fläche am Neuen Hain vorab online reservieren.

Der Bezirk kann diese Freigaben auch wieder einschränken. Bei langer Hitze und Trockenheit sind vorübergehende Verbote möglich. In Lichtenberg gilt seit Oktober 2022 ein generelles Verbot in öffentlichen Grünanlagen, im Großen Tiergarten seit 2012. Das Portal macht seine Angaben ohne Gewähr und rät, vor dem Besuch beim zuständigen Grünflächenamt nachzufragen. Das lohnt sich vor allem bei größeren Gruppen.

München: Kiesbank statt Wiese

München hat Grillzonen an der Isar, an Seen und in Parks. An der Isar liegen sie auf den Kiesbänken südlich der Brudermühlbrücke und nördlich des Oberföhringer Wehrs bei St. Emmeram. Der innerstädtische Abschnitt zwischen beiden Punkten ist für das Grillen gesperrt, ebenso der Bereich nahe den Brücken, der Museumsinsel und der Praterinsel. Die Isarwiesen sind tabu, erlaubt sind dort nur die Kiesbänke.

An den Seen gibt es ausgeschilderte Zonen am Langwieder See, am Westufer von Feldmochinger See und Fasaneriesee sowie eine kleine am Lerchenauer See. In den Parks darfst du nur an den gekennzeichneten Stellen im Westpark, im Hirschgarten und im Ostpark grillen.

Auch beim Gerät macht die Stadt klare Vorgaben: Erlaubt sind Holzkohle oder Gas auf handelsüblichen Grillgeräten. Geräte mit Beinen unter 30 Zentimetern oder ohne Beine dürfen in den Grillzonen nur auf vegetationsfreien Flächen wie Kiesbänken stehen. Bodenfeuer sind in jeder Form verboten, auch mit Holzkohle. Zu Bäumen, Sträuchern und trockenem Gras hältst du mindestens zehn Meter Abstand.

Was beide Städte gemeinsam zeigen

Erstens ist das Gerät ein eigenes Thema. Berlin nennt fußlose Einweggrills, Gasgrills und brennbare Flüssigkeiten wie Spiritus oder Benzin als grundsätzlich nicht zulässig, München lässt Gas auf handelsüblichen Grillgeräten ausdrücklich zu. Zweitens liegt die Zuständigkeit nicht überall gleich: In Berlin sind die Bezirke und ihre Grünflächenämter die Ansprechpartner. Drittens gibt es Zeiten und Sperren, die eine Karte nicht tagesaktuell abbildet.

Auch beim Abfall gilt überall dasselbe Prinzip. München verlangt, Müll und ausgekühlte Grillrückstände wieder mitzunehmen oder in die bereitgestellten Behälter zu werfen, und warnt, dass Verstöße ein Bußgeld kosten können. Lösche die Glut vollständig, bevor du gehst, und entsorge heiße Asche nicht im Müll.

So findest du die Regel deiner Stadt

Suche auf der Website deiner Stadt nach „Grillen“ zusammen mit „Grünanlage“, „Grünflächenamt“ oder „Grünanlagensatzung“. Zuständig sind je nach Stadt das Grünflächenamt, das Umweltamt oder das Ordnungsamt. Am Standort selbst geben Schilder den aktuellen Stand wieder. Wenn du nichts findest, frage dort per E-Mail oder Telefon nach.

Prüfe an trockenen Tagen zusätzlich die aktuelle Lage. Die Waldbrandgefahr ist ein eigenes Thema, das eine Grillfreigabe zeitweise überlagern kann. Am Waldrand oder im Wald gelten dann andere Maßstäbe als im Stadtpark, darauf geht unser Ratgeber zur Waldbrandgefahr näher ein.

Was unsere Karte zeigt

Im Bestand stehen 8.856 Grill- und Feuerstellen. Bei 654 davon ist öffentlicher Zugang aus den Quelldaten erfasst. Das ist ausdrücklich keine Grillgenehmigung. Eine Reservierungsangabe haben nur 8 Einträge, davon 7 mit Reservierungspflicht, und bei 79 Einträgen ist etwas zur Gebühr bekannt: 22 sind als kostenlos, 57 als kostenpflichtig erfasst.

Für Berlin führt die Karte 37 Einträge, für München 8. Das zeigt, wie wenig eine reine Punktzahl über das tatsächliche Angebot einer Stadt aussagt, denn München nennt seine Zonen entlang ganzer Flussabschnitte. Nutze die Karte deshalb, um Kandidaten zu finden, und die Stadtregel, um sie zu bestätigen.

Häufige Fragen

Darf man im Park grillen? Nur dort, wo die Stadt es ausweist. In Berlin und München ist Grillen in Grünanlagen ausschließlich auf gekennzeichneten Flächen erlaubt. Das Schild vor Ort hat Vorrang.

Darf man an der Isar grillen? Nur in den Grillzonen auf den Kiesbänken. Zwischen Brudermühlbrücke und Oberföhringer Wehr ist Grillen laut Stadt München verboten, die Isarwiesen sind ebenfalls ausgenommen.

Wo finde ich die Regeln meiner Stadt? Auf der Website der Stadt unter Grillen oder Grünanlagen. Zuständig ist meist das Grünflächenamt, das Umweltamt oder das Ordnungsamt.

Quellen und weiterführende Originalinformationen