Grillplatz Karte

Datenstand 09. September 2026

Öffentliche Feuerstellen in der Nähe

3.800 erfasste Plätze haben eine gemauerte Feuerstelle oder einen Feuerring – zum Grillen über offenem Feuer oder für ein Lagerfeuer.

Eine öffentliche Feuerstelle ist der Ort, an dem offenes Feuer ausdrücklich vorgesehen ist. Außerhalb solcher Stellen ist ein Feuer im Wald und auf den meisten Grünflächen verboten.

Bei hoher Waldbrandgefahr können auch feste Feuerstellen gesperrt sein. Das legt der Landkreis fest und steht vor Ort oder auf dessen Website.

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Die Karte zeigt eine gleichmäßig verteilte Auswahl von 559 der 3.800 Treffer. Alle Standorte stehen auf den Ortsseiten unten und auf der großen Karte.

Orte mit den meisten Treffern

Häufige Fragen

Wo darf ich ein Lagerfeuer machen?

An ausgewiesenen öffentlichen Feuerstellen. Auf dieser Seite stehen 3.800 davon. Im Wald ist offenes Feuer außerhalb solcher Stellen verboten, nach den meisten Landeswaldgesetzen auch in einem Abstand zum Waldrand.

Muss ich Holz selbst mitbringen?

In aller Regel ja. Holz aus dem Wald zu sammeln ist vielerorts nicht erlaubt; trockenes Brennholz oder Holzkohle gehört ins Gepäck.

Grundlage ist der Datensatz aus OpenStreetMap (Overpass). Eine fehlende Angabe heißt „unbekannt“, nicht „nein“ – Standorte ohne belegtes Merkmal tauchen hier deshalb nicht auf, auch wenn es vor Ort zutrifft. Fehlt etwas? Über Grillplatz melden.

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